Das heißt: Jedes Fahrrad, das unser Geschäft verlässt -egal
ob es sich um einen Direktverkauf oder um einen Online-Verkauf handelt- wird
probegefahren, und zwar nicht nur auf glatter Fläche innerhalb des Gebäudes,
sondern draußen auf normalem Pflaster, damit man auch hört, wenn irgendwo etwas
klappert. E-Bikes und Fahrräder, die wir online verkaufen, werden versandfertig
gemacht, indem die Pedale wieder abgeschraubt und der Lenker in Versandposition
gebracht wird. Das heißt für Sie, dass Sie nach Erhalt des Fahrrads keine
Probleme bei der Endmontage und der Feineinstellung haben werden. Sie brauchen
nur die Pedale wieder anzuschrauben, den Lenker geradezustellen und los geht’s.
Beim Anschrauben der Pedale beachten Sie bitte folgendes: Die Pedale sind gekennzeichnet mit den Buchstaben ‚L‘ für links und ‚R‘ für
rechts. Die Pedale ‚L‘ drehen Sie in Fahrrichtung auf der linken Seite ein und
ziehen sie mit dem Schraubenschlüssel kräftig nach. Beachten Sie bitte, dass es
sich hier um ein Linksgewinde handelt. Zum Festdrehen müssen Sie also linksherum
drehen.
Entsprechend müssen Sie die Pedale ‚R‘ auf der rechten Seite des Fahrrads rechtsherum
eindrehen und mit dem Schraubenschlüssen kräftig nachziehen.
Unsere Fahrräder und werden nach der Endkontrolle sorgfältig
verpackt und der Spedition in einem Vollkarton übergeben. Zu diesem Zeitpunkt
befinden sich unsere Fahrräder/E-Bikes nach fachkundiger Montage in einem
einwandfreien Zustand. Auf dem
Versandwege kann es allerdings durch eine falsche Handhabung zu
Transportschäden kommen. Diese sind für alle Beteiligten ärgerlich. Um
nachträgliche Probleme zu vermeiden, bitten wir Sie daher, folgendes zu
beachten:
Um
eventuelle Ersatzansprüche stellen zu können, ist es unbedingt erforderlich,
dass Sie die Ware bei der Anlieferung auf eventuelle Transportschäden
überprüfen, eventuelle Schäden auf dem Lieferschein vermerken und diese vom
Fahrer gegenzeichnen lassen. Denn Speditionen und deren Versicherungen lehnen
eine Schadensregulierung ohne einen Hinweis im Lieferschein auf mögliche Schäden
oftmals ab.
Sollten Sie einen Schaden an der Verpackung bemerken, dann prüfen Sie bitte
auch die Ware innerhalb der Verpackung. Sollte dies nicht möglich sein, dann
notieren Sie bitte den Vermerk "Verpackungsschaden" auf dem
Lieferschein und lassen sich den Lieferschein vom Fahrer unterschreiben oder
lehnen Sie die Warenannahme (insbesondere bei größeren Schäden) einfach mit dem
Vermerk "Verpackungsschaden" ab.
Nur so können wir später unsere Ansprüche bei der Spedition geltend machen.
Auch eine nur kleine Beule am Karton ist ein Verpackungsschaden. Auch in diesem
Fall sollten Sie den Vermerk „Beule an der Verpackung“ auf den Lieferschein schreiben
und dies vom Fahrer unterschreiben lassen.
Sollten Sie einen Schaden an der Ware feststellen, dann vermerken Sie bitte
dies auch, gegebenenfalls mit dem Vermerk „Schaden an Ware und Verpackung“.
Falls der Schaden zu groß ist und Sie die Ware so nicht behalten möchten, dann
verweigern Sie bitte die Annahme mit dem Vermerk "Transportschaden –
Annahme verweigert".
Die Fahrer sind verpflichtet die Sichtprüfung (für die Verpackung) abzuwarten. Wenn
Sie eine Ware trotz Beule an der Verpackung behalten möchten, dann achten Sie
bitte darauf, dass der Vermerk Transportschaden“ und die Unterschrift des
Fahrers auf allen Durchschlägen zu lesen ist. Wenn Sie die Ware nicht
persönlich in Empfang nehmen können, dann lassen Sie die Sendung bitte von
einem Nachbarn oder Bekannten auf Schäden an der Verpackung prüfen.
Leider verursacht die Wareneingangskontrolle einen zusätzlichen Aufwand und die
Fahrer haben es oft eilig. Anderseits ist für die Spedition ein
Transportschaden, der nicht auf den Frachtpapieren vermerkt und vom Fahrer
gegengezeichnet ist, nicht existent. Deshalb helfen Sie uns bitte bei der
Dokumentation solcher Schäden.